Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2009)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die durch den Kanzlei- und Praxis-Schreibservice Uta Kölle (nachstehend Auftragnehmer genannt) erbracht werden. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, dies gilt auch, wenn diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Nebenabreden und Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Auftragnehmer und Auftraggeber.

2. Angebote und Aufträge
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Zum Vertragsschluss bedarf es des Auftrags des Auftraggebers und der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Auftragserteilung und Auftragsbestätigung können mündlich erteilt werden. Der Vertragsschluss erfolgt mit Erteilung der mündlichen Auftragsbestätigung oder des Zugangs der elektronischen Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich der E-Mail-Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.

3. Fristen
In Auftrag gegebene Arbeiten werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden bzw. nach Absprache erledigt. Bei Leistungsverzögerungen, bedingt durch z.B. Betriebsstörungen, Streik, höhere Gewalt, hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz. Verlängert sich die Leistungszeit durch Gründe, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, kann der Auftraggeber auch hieraus keine Schadensersatzansprüche ableiten.

4. Verwendung Dritter
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies kein Vertragsverhältnis zwischen beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.

5. Leistungsumfang
Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Der Auftrag-nehmer übernimmt in Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.

6. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten, hierzu gehört die rechtzeitige Zusendung der erforderlichen Unterlagen in vollem Umfang.
Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Hierzu gehören hauptsächlich verständliche und qualitativ hochwertige Phonodiktate. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
Von allen dem Auftragnehmer übergebenen Datenträgern und Unterlagen behält der Auftraggeber Kopien, auf die der Auftragnehmer bei Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist der Auftragnehmer berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers sendet der Auftragnehmer die Unterlagen zurück.
Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der zuvor vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Mehraufwand, Verzögerungen) vom Auftraggeber selbst zu tragen. Der Auftragnehmer behält sich für Verspätungen, die ausschließlich im Verhalten des Auftraggebers begründet sind, die Berechnung seiner Leer-laufzeiten vor.

7. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung der Leistung ist im Vertrag vereinbart.
Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte des Auftragnehmers abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,25 Stunden aufgezeichnet werden. Für Eilaufträge wird ein Aufschlag von 25% auf den Gesamtpreis berechnet, für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit beträgt der Aufschlag 75 %.
Porto und Verpackung gehen ebenso wie vereinbarte Nebenleistungen (z.B. Expressdienst) zu Lasten des Auftraggebers.
Die Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Ein weiterer Schadensersatzanspruch wird hiervon nicht berührt.

8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nicht für
a)   Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt, Betriebsunterbrechung usw.)
b)   Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen.
c)   Jegliche Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsunternehmen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.
Der Auftragnehmer haftet nur dafür, dass die erbrachten Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihren weiteren Verwendungszweck beeinträchtigen. Mängelanzeigen haben schriftlich binnen eines Tages nach Erhalt der Leistung zu erfolgen. Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn an den Leistungen Veränderungen vorgenommen wurden. Der Auftraggeber hat lediglich einen Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Als Schadenersatz werden maximal fünf Prozent vom Auftragswert pauschal festgesetzt.
Für das Eigentum des Auftraggebers, z.B. Manuskripte, Originale usw., wird bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, es sei denn, es trifft der Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu. Wünscht der Auftraggeber die Versicherung gegen Feuer, Diebstahl usw., so hat er sie selbst abzuschließen.

9. Vertraulichkeit
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.
Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko wird der Auftraggeber ausdrücklich hingewiesen.

10. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg, d.h. per Post, Überbringung oder elektronische Datenfernübertragung. Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers beruhen. Gleiches gilt bei anderweitiger Lieferung. Im Falle der Lieferung in anderem Wege als durch elektronische Datenfernübertragung trägt der Auftraggeber die Kosten des Versands.

11. Anzuwendendes Recht
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das deutsche Recht. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Gerichtsstand ist 88400 Biberach.